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Channel: Kommentare zu: ÖffRecht ÖII – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW
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Von: OJ

Bei der Zusatzfrage springt einem erstmal die Prüfungsrecht-Problematik ins Auge. Was ich mich aber frage: Kann die Kanzlerin prozessual hier überhaupt mittels Organklage gegen den BPräs. vorgehen,...

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Von: FH

Die Zusatzfrage ist so nicht richtig. Die Begründetheit des Vorgehens sollte nicht erörtert werden. Die BK könnte prozesstandschaftlich das Gesetzesinitiativrecht der Breg im Wege eines...

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Von: OJ

Das halte ich nicht für richtig. Das Initiativrecht als solches wird durch die Nichtausfertigung doch in keiner Weise berührt. Die Vorlage wurde eingebracht, das Initiativrecht also ausgeübt. Dass...

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Von: FH

In der Zulässigkeit reicht aber die Möglichkeit einer Verletzung. Nur hiernach war gefragt, daher ist es mE vertretbar das hier anzunehmen. Ich habe nicht von einer Verletzung gesprochen.

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Von: OJ

Du hast immer noch nicht gesagt, inwiefern diese Möglichkeit der Verletzung des Initiativrechts der Bundesregierung besteht, wenn die Vorlage normal eingebracht wurde.

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Von: FH

Du hast sicherlich Recht, es ist ganz und gar nicht eindeutig. Es ist eine Frage der Reichweite des Initiativsrechts. Vllt kann man ja annehmen, dass die Breg ein Recht darauf hat, dass der von ihr...

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Von: FH

Du hast sicherlich Recht, es ist ganz und gar nicht eindeutig. Es ist eine Frage der Reichweite des Initiativsrechts. Vllt kann man ja annehmen, dass die Breg ein Recht darauf hat, dass der von ihr...

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Von: Tobi

Danke für diesen Beitrag. Ich habe mich von unserm “Uni Anwalt” beraten lassen: ( Familienrecht Aachen Rechtsanwalt Aachen Verkehrsrecht Rechtsanwalt Aachen Arbeitsrecht ) http://www.ra-dr-gross.de/

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Von: OJ

Wenn man das Initiativrecht so weit versteht, finde ich das sehr gut nachvollziehbar! So hatte ich noch nicht drüber nachgedacht.

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Von: Klaus

Das wird man sicherlich gut ansprechen können, ich würde es aber nicht beim Initiativrecht verorten, da (wie OJ sagt) dieses bereits ausgeübt ist und nicht beeinträchtigt wird. Aber ist es nicht im...

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